Begriff „DigitalCenter“ dient als Arbeitstitel
Berlin: (hib/LBR) Bei dem Begriff „DigitalCenter“ handelt es sich um einen Arbeitstitel für den Beginn einer Zusammenarbeit verschiedener Arbeitseinheiten und Dienstleister. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/5659(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5262(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Darin hatten sich die Abgeordneten nach dem Stand, der Governance-Struktur und Details zur Finanzierung des geplanten Digitalcenters des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) erkundigt. Haushalterische Auswirkungen für die Erprobungs- und Pilotphase des „DigitalCenter“ erwarte die Bundesregierung nicht im „signifikanten Umfang“, schreibt diese in der Antwort.
Die Identifikation und Priorisierung von möglichen Projekten und Produkten sei ein „ derzeit noch laufender Vorgang“, geht aus der Antwort weiter hervor. Bis Mitte Mai sollen laut BMDS mindestens zwei Pilotprojekte ausgewählt werden. Anschließend erfolgten Anbahnungsphase, Vorprojekt und Prüfung. Mit ersten Ergebnissen plane die Bundesregierung im Herbst 2026.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, soll unter dem Dach „DigitalCenter“ unter anderem die Umsetzungsstärke des BMDS erhöht werden. Eine Zusammenarbeit solle auf vertraglicher Basis, zunächst auf Basis eines „Letter of Intent“, erfolgen, Bei dessen Erstellung und der Betrachtung gesellschaftsrechtlicher Folgen sei eine Rechtsberatung einbezogen worden. Ebenfalls sei eine Prüfung der Inhouse-Fähigkeit der Entitäten beauftragt worden, schreibt die Bundesregierung.