11.05.2026 Verteidigung — Antwort — hib 396/2026

Freiwilligkeit bei Camps und Freizeiten der Bundeswehr

Berlin: (hib/AHE) Einen Überblick über Camps und Freizeiten der Bundeswehr zwischen 2023 und 2025 gibt die Bundesregierung in der Antwort (21/5738(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5415(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie die Bundesregierung darin ausführt, dient die Nachwuchswerbung der Bundeswehr der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in besonderem Maß.

„Es steht jedem jungen Menschen frei, sich für oder gegen eine militärische Laufbahn, eine Ausbildung oder einen zivilen Beruf bei den Streitkräften zu entscheiden. Auch eine Teilnahme an Veranstaltungen der Bundeswehr ist freiwillig.“ Eine Teilnahme erfolge mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten bei Teilnehmenden unter 18 Jahren. Das Mindestalter für die Teilnahme betrage grundsätzlich 16 Jahre.