11.05.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 396/2026

Bundesregierung zur geplanten Gasförderung vor Borkum

Berlin: (hib/SAS) Der niederländische Konzern One-Dyas plant, die für die Erschließung zweier Gasfelder in der Nordsee benötigte Förderplattform in einer Entfernung von 650 Metern zum Naturschutzgebiet „Borkum Riffgrund“ zu errichten. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/5718(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5392(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Die Abgeordneten hatten angesichts der „erheblichen Auswirkungen“ des geplanten deutsch-niederländischen Unitarisierungsabkommens zur grenzüberschreitenden Gasförderung auf Meeresschutzgebiete um Auskunft unter anderem zu geplanten Projekten, Zuständigkeiten und Abstimmungen mit Naturschutzbehörden sowie zum Anwendungsbereich des Abkommens gebeten.

Deutschland werde sich im Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung einbringen und dabei mögliche Auswirkungen auf das deutsche Meeresschutzgebiet prüfen. Zuständige Behörde für die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung sei das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, teilt die Bundesregierung mit. Das Bundesamt für Naturschutz, das gemäß Bundesberggesetz an bergbaurechtlichen Verfahren beteiligt ist, hat demnach bereits zwei Stellungnahmen abgegeben. Darin wurden Beeinträchtigungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung negativer Auswirkungen auf die relevanten Schutzgüter bewertet. Dazu zählen marine Säugetiere wie etwa Wale sowie gesetzlich geschützte Biotope und Lebensraumtypen.

Im Naturschutzgebiet „Borkum Riffgrund“ kommen der Regierungsantwort zufolge sublitorale Sandbänke, also Sandbänke mit nur schwacher, ständiger Überspülung durch Meerwasser„, Riffe sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe vor. Zudem sei dort die “Wiederherstellung von biogenen Riffen mit europäischen Austern und die Aufwertung von geogenen Riffen im Rahmen von Kompensations- und sonstigen Naturschutzmaßnahmen beauftragt bzw. geplant„, so die Bundesregierung. Alle der genannten Biotoptypen und Habitate könnten durch die Errichtung und den Betrieb von Förderinfrastruktur wie Plattformen, Pipelines und Versorgungskabel direkt oder indirekt beeinträchtigt werden.

Laut Auskunft der Bundesregierung ist das Unitarisierungsabkommen anwendbar auf “die Lagerstätte N05-A und jede andere geologische Kohlenwasserstoffstruktur die vollständig oder teilweise im Küstenmeer der Vertragsparteien zwischen drei und zwölf Seemeilen liegt und die sich auf beide Seiten der Linie erstreckt, einschließlich weiterer geologischer Kohlenwasserstoffstrukturen, die in einer Druck- und Phasenverbindung mit einer grenzüberschreitenden Lagerstätte stehen, auch wenn sie die Linie nicht überschreiten„.