12.05.2026 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 397/2026

Gesetz zu Preisangaben bei Ladestrom

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung will die Preistransparenz beim Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten sicherstellen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (21/5873(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit dem Titel „Gesetz zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben“ vorgelegt. Die erste Lesung im Bundestag ist für Donnerstag, 21. Mai 2026, geplant.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, im Preisangabengesetz (PAngG) die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit die Preisbehörden der Länder Verstöße gegen nationale und europäische Regelungen zu Preisangaben aus der Verordnung Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) der Europäischen Union (EU) als Ordnungswidrigkeit ahnden können. Dadurch soll die Preistransparenz beim Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten sichergestellt und ein einheitliches Sanktionssystem geschaffen werden. Die Bußgeldvorschriften werden im PAngG neu geregelt und auf bis zu 100.000 Euro festgelegt.