Keine Einwände der Länder zu Versorgung bei Notfällen
Berlin: (hib/NKI) Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall (21/5439(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das geht aus einer Unterrichtung (21/5876(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung hervor.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Versorgung mit Elektro- und Elektronikgeräten in Krisenfällen sicherstellen. Die Änderungen führen Mechanismen ein, die bei einem offiziell erklärten Binnenmarkt-Notfall die Verfügbarkeit von Produkten wie Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Unterhaltungselektronik, Industrieanlangen sowie Mobiltelefone und WLAN-Gerät sicherstellen soll.