12.05.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Kleine Anfrage — hib 397/2026

Linke: Fragen zum Grundwasserschutz in Schacht Konrad

Berlin: (hib/SAS) Die Fraktion Die Linke thematisiert in einer Kleinen Anfrage (21/5858(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erneut den Grundwasserschutz und die wasserrechtlichen Anforderungen für das Endlager Schacht Konrad. So will sie unter anderem erfahren, wie die Bundesregierung ihre frühere Aussage begründet, dass die Berechnungsgrundlagen identisch mit denen seien, die in der gehobenen wasserrechtliche Erlaubnis (gwE) verwendet wurden. Mit der „Einführung des Deklarationsschwellenwertes größer als 100 für wasserunlösliche Stoffe und der Relativierung durch die 'maximale Fracht' für wasserlösliche Stoffe“ sei es aber möglich, dass die in der gwE definitiv festgelegten Einlagerungshöchstmengen ohne Bilanzierung überschritten werden, so die Abgeordneten.

Sie fragen auch, ob der Bundestag, der Niedersächsische Landtag und die Öffentlichkeit darüber informiert wurden, dass Stoffe, die nach der gwE mengenmäßig streng begrenzt waren, durch die seit 2010/2011 übliche „Vorgehensweise des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zur Umsetzung der Nebenbestimmung 1 der gwE zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad“ nicht mehr bilanziert wurden.

Bei der Kleinen Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/2798(Dokument, öffnet ein neues Fenster). Die Bundesregierung hatte darin erklärt, es seien „keine grundsätzlich neuen Methoden“ verwendet worden und die „Berechnungsgrundlagen“ entsprächen denen der gwE.