Sperrung der Donnerschleuse bei Mölln am Elbe-Lübeck-Kanal
Berlin: (hib/HAU) Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes nimmt laut Bundesregierung am Elbe-Lübeck-Kanal Maßnahmen vor, „die den Betrieb gewährleisten und die verkehrliche Nutzung verbessern“. Dazu gehörten der Ersatz der Schleuse Witzeeze, einschließlich der Schleusenbrücke, und der Ersatz der Kanalbrücken in modernen Abmessungen sowie Optimierungen des elbseitigen Anschlusses, heißt es in der Antwort der Regierung (21/5729(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5429(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Neubau der Straßenbrücke Basedow Lanze befinde sich in der Ausschreibung, wird mitgeteilt.
Als Begründung für die achtmonatige Sperrung der Donnerschleuse bei Mölln am Elbe-Lübeck-Kanal wird angeführt, dass während der Bauwerksprüfung im Oktober und November 2024 standsicherheitsrelevante Schäden festgestellt und im ersten Quartal 2025 behoben worden seien. Bei der anschließenden testweisen Wiederinbetriebnahme habe sich gezeigt, „dass erhebliche Grundwasserdrücke auf das Bauwerk einwirken, die die Betriebssicherheit beeinträchtigten“. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen seien daraufhin umgesetzt worden. Spezifische Erkenntnisse zu den konkreten Auswirkungen der achtmonatigen Sperrung der Donnerschleuse auf den Güterverkehr liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage nicht vor.
Auf die Frage nach seitens der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt gegenüber Straße und Schiene zu sichern, wird auf die Förderung der deutschen Binnenschifffahrt im Rahmen des neuen Haushaltstitels „Klimafreundliche Schifffahrt und Häfen“ im Klimaschutz- und Transformationsfonds (KTF) mit bis zu 400 Millionen Euro verwiesen. Das dazu gehörende Förderprogramm zum Aufbau Grüner Binnenschifffahrtskorridore und zur Verkehrsverlagerung von öffentlichem Personennahverkehr und urbanen Wirtschaftsverkehren auf die Wasserstraße werde derzeit finalisiert, heißt es. Ziel der Förderung sei die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Binnenschifffahrt, „die eine Reduktion von Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen ermöglicht und die Wettbewerbsfähigkeit erhöht“.