Sozialversicherungsbeitragspflicht für Nebenerwerbslandwirte
Berlin: (hib/MIS) Die AfD-Fraktion erkundigt sich nach der Sozialversicherungsbeitragspflicht für Nebenerwerbslandwirte.In einer Kleinen Anfrage (21/5817(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wollen die Abgeordneten der AfD unter anderem wissen, wie viele landwirtschaftliche Unternehmer im Nebenerwerb in den Jahren 2020 bis 2025 von der Versicherungspflicht in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) befreit waren, wie hoch die durchschnittlichen Gewinne der Nebenerwerbsbetriebe waren, und wie hoch die der Haupterwerbsbetriebe.
Zudem interessieren sich die Fragesteller dafür, bei wie vielen landwirtschaftlichen Betrieben nach Kenntnis der Bundesregierung der Fall eingetreten ist, dass Bewirtschafter in die gesetzliche Altersrente gegangen sind, aber durch den Weiterbetrieb ihres Nebenerwerbsbetriebes als Bewirtschafter in die Pflicht zur Zahlung von LKK-Beiträgen gelangt sind. Angeben soll die Bundesregierung auch, wie viel Prozent von der durchschnittlichen, landwirtschaftlichen durchschnittlich als Beiträge der LKK an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau (SVLFG) gezahlt werden müssen.