12.05.2026 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 399/2026

Datenerfassung bei Installation von Photovoltaikanlagen

Berlin: (hib/NKI) Den Vorschlag, der von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) im Rahmen der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau für die Anpassung der Energiegesetzgebung bei der Anmeldung von Photovoltaik-Anlagen eingereicht wurde, hat die Bundesregierung nicht umgesetzt.

In ihrer Antwort (21/5728(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5081(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion begründet die Bundesregierung die Entscheidung damit, dass im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur die Daten zu Stromerzeugungseinheiten insbesondere Solaranlagen und deren Betreiber erfasst würden. Die Registrierung im MaStR erfolge durch den Anlagenbetreiber (ABR). Die eingegebenen Daten würden anschließend vom Netzbetreiber ergänzt und soweit möglich im Rahmen einer Netzbetreiberprüfung überprüft. Eine Überprüfung sei nur möglich, wenn die Daten ebenfalls im Rahmen des Netzanschlussprozesses beim Netzbetreiber erfasst werden.

„Dieses Vorgehen gewährleistet die hohe Datenqualität im MaStR. Dieses 4-Augenprinzip hat sich bewährt und aufgezeigt, dass die Datenstände bei den Netzbetreibern nicht immer aktuell sind und die Registrierung im MaStR auch zu einer besseren Datenqualität bei den Netzbetreibern führt“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.