Afghanische Staatsbürger aus den Aufnahmeverfahren
Berlin: (hib/STO) Über die Zahl der in Pakistan oder Afghanistan befindlichen afghanischen Staatsbürger, die eine deutsche Aufnahmezusage erhalten hatten, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5769(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5207(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach befanden sich mit Stand 7. April 2026 insgesamt 873 Personen aus den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan in Pakistan in der Unterstützung der Bundesregierung.
Dies betraf 55 (zehn Hauptpersonen, 45 Familienangehörige) Personen von der sogenannten Menschenrechtsliste, wie die Bundesregierung schreibt. Zudem befanden sich laut Vorlage zum Stichtag in Pakistan 450 Personen (59 Hauptpersonen, 391 Familienangehörige) aus dem Überbrückungsprogramm in der Unterstützung. „Bei diesen Personen wurden die Aufnahmeerklärungen in der Vergangenheit aufgehoben“, heißt es in der Antwort weiter.
Ebenfalls befanden sich danach zum genannten Stichtag 261 Personen (50 Hauptpersonen, 211 Familienangehörige) aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan in der Unterstützung in Pakistan. Von diesen Personen befanden sich den Angaben zufolge 116 Personen mit einer bestehenden Aufnahmezusage in der Prüfung im Ausreiseverfahren. 70 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan befanden sich zum angeführten Stichtag laut Bundesregierung in einem Aufhebungsverfahren.
Im Ortskräfteverfahren befanden sich der Antwort zufolge zum Stichtag 107 Personen (16 Hauptpersonen, 91 Familienangehörige) in der Unterstützung in Pakistan, davon zehn „mit einer bestehenden Aufnahmeerklärung in der Prüfung im Ausreiseverfahren“.
Wie die Bundesregierung des Weiteren darlegt, befanden sich 181 Personen aus den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan zum Stichtag 7. April 2026 in der Unterstützung in Afghanistan. Darunter waren laut Vorlage sechs Personen (zwei Hauptpersonen, vier Familienangehörige) aus der sogenannten Menschenrechtsliste. Ebenso befanden den Angaben zufolge sich 160 Personen (24 Hauptpersonen, 136 Familienangehörige) aus dem Überbrückungsprogramm in der Unterstützung in Afghanistan.
„Für alle Personen lag keine Aufnahmeerklärung mehr vor. Von den genannten Personen aus dem Überbrückungsprogramm und der Menschenrechtsliste hielten sich 126 Personen (21 Hauptpersonen, 105 Familienangehörige) in Afghanistan in der Unterstützung auf, nachdem sie das Unterstützungsangebot wahrgenommen haben und sich derzeit in der von der Bundesregierung angebotenen bis zu dreimonatigen Unterstützung in Afghanistan befinden“, führt die Bundesregierung dazu aus.
Zudem befanden sich eine Person aus dem Ortskräfteverfahren und 14 Personen (3 Hauptpersonen, 11 Familienangehörige) aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan in der Unterstützung in Afghanistan, wie aus der Antwort ferner hervorgeht. Bei den Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan handelt es sich danach um sechs männliche volljährige Personen, fünf volljährige weibliche Personen und drei Minderjährige. Bei diesen Personen wurden die Aufnahmen laut Bundesregierung für erloschen erklärt.