Papierverbrauch in Bundesbehörden nicht systematisch erfasst
Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung erhebt den Papierverbrauch in den Bundesbehörden nach eigenen Angaben nicht systematisch und sieht eine vollständige Erfassung weder als rechtlich geboten noch als mit vertretbarem Verwaltungsaufwand leistbar an. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/5691(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5295(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.
In Bezug auf Zahlen zum Papierverbrauch für die Jahre 2015 bis 2018 verweist die Bundesregierung auf eine frühere Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16549(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Detaillierte Angaben zum jährlichen Papierverbrauch einzelner Bundesbehörden von 2015 bis 2024 könne die Bundesregierung nicht innerhalb der Frist für Kleine Anfragen bereitstellen, geht weiter aus der Antwort hervor. Eine ressortübergreifende Erhebung bei rund 950 Behörden und Einrichtungen würde die Verwaltung nach Darstellung der Bundesregierung unverhältnismäßig belasten.
Nach Angaben der Bundesregierung beschafften Bundesbehörden im Jahr 2023 rund 766 Millionen DIN-A4-Blätter. Dies habe etwa 3.142 Tonnen CO2-Äquivalente verursacht und damit rund 0,3 Prozent der Klimabilanz der Bundesverwaltung ausgemacht. Der Papierverbrauch sei daher „nur ein geringer Einflussfaktor“ auf dem Weg zur klimaneutralen Bundesverwaltung bis 2030, schreibt die Regierung.
Zur Reduzierung des Papierverbrauchs verweist die Bundesregierung auf Maßnahmen aus dem E-Government-Gesetz und der IT-Dienstekonsolidierung. So zeigten sich „insbesondere bei den Postein- und -ausgängen sowie in der Papierbeschaffung und Papierentsorgung“ positive Veränderungen. Eine zentrale Erfassung konkreter Einsparungen erfolge jedoch nicht. Weiter schreibt die Bundesregierung, die elektronische Aktenführung (E-Akte) sei inzwischen in allen Bundesministerien eingeführt worden.