Zusammenarbeit staatlicher russischer Stellen mit REOK
Berlin: (hib/STO) Um eine Zusammenarbeit staatlicher russischer Stellen mit der Russisch-Eurasischen Organisierten Kriminalität (REOK) geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/5805(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5041(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach verfügt die REOK über enge und mannigfaltige Kontakte in die russische Regierung.
„Relevante REOK-Strukturen, die sich der Kontrolle durch die russische Regierung entziehen könnten, existieren kaum“, schreibt die Bundesregierung weiter. Im Gegenzug für die Tolerierung ihrer Aktivitäten durch russische staatliche Stellen seien die REOK-Strukturen gezwungen, im Bedarfsfall mit diesen zu kooperieren.
Russland nutzt der Antwort zufolge REOK-Strukturen und Einzelpersonen beispielsweise, „um letale Aufträge durchzuführen“. Dies biete für die russische Regierung den Vorteil einer plausiblen Abstreitbarkeit. Die REOK könne daher nicht als verlängerter Arm der russischen Regierung betrachtet werden. Sie sei jedoch von dieser auch nicht unabhängig, sondern werde bei Bedarf für staatliche Aufträge herangezogen.
Laut Bundesregierung gibt es Hinweise auf entsprechende Verbindungen auch in Deutschland. Je nach Lage und Bedarf an kurzfristig verfügbaren Personenpotenzialen stelle eine Beauftragung krimineller Akteure in Ergänzung zu „klassischen“ nachrichtendienstlichen Vorgehensweisen einen zunehmend in Betracht zu ziehenden Modus Operandi russischer Nachrichtendienste dar.
„Grundsätzlich ist eine opportunistische Nutzung verfügbarer Kräfte in allen Aufgabenbereichen möglich, für welche keine hauptamtlichen Nachrichtendienst-Angehörigen oder anderweitig geschulte Personen eingesetzt werden müssen oder sollen“, heißt es in der Antwort des Weiteren. Eine Zusammenarbeit russischer Stellen mit Akteuren der Organisierten Kriminalität biete sich dabei „insbesondere bei disruptiven Aktivitäten wie Sabotage- oder Tötungsoperationen an, da kriminelle Akteure hier über nutzbare Fähigkeiten verfügen und außerdem gegenüber hauptamtlichen Nachrichtendienst-Angehörigen den Vorteil der plausiblen Abstreitbarkeit einer russischen Urheberschaft bieten“.
Darüber hinaus zeigt „offenes Aufkommen“, dass russische Akteure auf Geldwäschestrukturen zurückgreifen, die zur Verschleierung der Herkunft von Transaktionen genutzt werden, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Dies könne sowohl zur verdeckten Zahlung genutzt werden als auch zum Waschen von inkriminierten Geldern.