13.05.2026 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 401/2026

Monitoring der Bundesnetzagentur beruht auf EU-Vorgaben

Berlin: (hib/NKI) Einen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) im Rahmen der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau eingebrachten Vorschlag mit der Nummer 19109, in dem eine deutliche Verringerung des Umfangs der Erhebungen zum jährlichen Bundesnetzagentur Monitoringbericht gefordert wurde, will die Bundesregierung nicht umsetzen.

In ihrer Antwort (21/5727(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5076(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion hebt die Bundesregierung hervor, „dass die Monitoringpflichten im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) auf europarechtlichen Vorgaben beruhen, so dass Gestaltungsspielräume begrenzt sind“. Bereits aus allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgedanken ergebe sich, dass Daten dabei nur in dem Umfang erhoben würden, in dem sie benötigt werden, heißt es in der Antwort.