13.05.2026 Finanzen — Antwort — hib 402/2026

Angaben zu Befreiung von Grunderwerbsteuer

Berlin: (hib/BAL) In den Jahren 2021 bis 2025 fanden 49.106 Grundstückserwerbe durch Ehegatten oder Lebenspartner des Veräußerers statt und waren somit von der Grunderwerbsteuer befreit. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/5776(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5474(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Dabei lagen der Antwort zufolge aber keine Daten für das Land Nordrhein-Westfalen vor. Für Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein liegen derzeit für das Jahr 2025 keine Daten vor.

Zu den Erwerben durch Ehegatten kamen Erwerbe durch frühere Ehegatten infolge von Scheidungen in Höhe von 5.287. In 135 Fällen lag der Grund für die Befreiung von der Grunderwerbsteuer in Vermögensauseinandersetzungen nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft.