13.05.2026 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 402/2026

Aussagekraft von Patentanmeldungen

Berlin: (hib/CHE) Die Zahl von Patentanmeldungen allein reicht nicht aus, um Rückschlüsse auf die Innovationskraft einer Volkswirtschaft zu ziehen. Sie sei vielmehr nur ein Indikator unter anderen, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/5841(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5266(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.

Man müsse berücksichtigen, dass die Aussagekraft von Patentstatistiken dadurch beschränkt sei, dass für technologische Innovationen nicht immer ein Patentschutz angestrebt werde. „Zum einen können Unternehmen verschiedene Strategien zum Schutz ihrer Innovationen verfolgen, mit der Folge, dass bestimmte Unternehmen weniger häufig Patente anmelden und stattdessen beispielsweise für eine Geheimhaltung ihrer technischen Erfindungen optieren. Zum anderen können Patente auch nicht für sämtliche technologischen Innovationen in Anspruch genommen werden, weil insbesondere Dienstleistungen nicht durch Patente geschützt werden“, erläutert die Bundesregierung.