Umsetzung der „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren (21/5923(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, der am kommenden Mittwoch erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Ziel der sogenannten „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ ist der Vorlage zufolge, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erzielen sowie die Wirtschaft stärker kreislauforientiert auszurichten. „Um die vorzeitige Entsorgung brauchbarer Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, zu verringern und die Verbraucher dazu anzuregen, ihre Waren länger zu nutzen, sollen die Bestimmungen über die Reparatur von Waren gestärkt werden“, schreibt die Bundesregierung weiter.
Danach soll die Umsetzung der Richtlinie insbesondere über Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Einführungsgesetz zum BGB erfolgen. Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie sollen die Vorschriften des Kaufvertragsrechts, insbesondere des Verbrauchsgüterkaufs, ergänzt und damit den Verbrauchern Anreize geboten werden, sich im Rahmen der Nacherfüllung für eine Reparatur zu entscheiden.
„Dies erfolgt zum Beispiel durch eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate im Fall der Reparatur“, heißt es in der Vorlage weiter. Zudem werde in das BGB ein neuer Untertitel mit Regelungen zu einer Reparaturverpflichtung des Herstellers außerhalb der Gewährleistung eingefügt. In das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche werde das Europäische Formular für Reparaturinformationen aufgenommen, das Reparaturbetriebe dem Verbraucher freiwillig zur Verfügung stellen können.