Bundesrat zu Gesetz für Gas- und Wasserstoffleitungen
Berlin: (hib/NKI) Der Bundesrat kritisiert die geplanten Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets (21/5440(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), mit dem das Gasleitungsnetz in Deutschland umgebaut und die Infrastruktur für Wasserstoff neu geregelt werden soll. Das geht aus der Stellungnahme der Länderkammer hervor, die als Unterrichtung (21/5925(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegt.
Konkret fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme 32 Änderungen zu dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Die Einwände betreffen vor allem die finanzielle Absicherung regionaler Netze, das Beseitigen von bürokratischen Hürden und die Transformation der Verteilernetze von gas- auf wasserstofffähige Leitungen.
Die Bundesregierung stimmt den meisten Änderungsvorschlägen jedoch nicht zu und will lediglich die Weitergabe von Planungsdaten an Verteilernetzbetreiber für Gas und Wasserstoff prüfen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Daten, die der Wärmeplanung zugrunde liegen, bereits nach geltendem Recht weitergegeben werden dürfen, wenn dies zur Erfüllung im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben erforderlich ist.
Außerdem will die Bundesregierung die Fristen und die Konsultationspflichten bei der Stilllegung oder Umwidmung lokaler Gasnetze überprüfen, bisher sind zehn Jahre geplant. Jedoch bräuchten Industrie, Gewerbe und Privathaushalte „umfassendere Schutzfristen und verbindliche Konsultationen“, fordert der Bundesrat. Die Umstellung müsse lückenlos planbar und bezahlbar bleiben.