Vermittler zu Schuldnerberatungsdienstegesetz angerufen
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat beschlossen, zum sogenannten Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/5930(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Der Bundesrat hatte dem vom Bundestag im Herbst 2025 beschlossenen Gesetz laut einer vorherigen Unterrichtung (21/5883(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) am Freitag vergangener Woche die erforderliche Zustimmung versagt.
Mit dem vom Bundestag in modifizierter Fassung (21/2774(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) im November vergangenen Jahres verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung „über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher“ (21/1847(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollen Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 in deutsches Recht umgesetzt werden. Danach haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass Verbraucher, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, Zugang zu unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten erhalten, für die nur begrenzte Entgelte zu entrichten sind.
Nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages sollen die Länder die Verfügbarkeit unabhängiger Schuldnerberatungsdienste sicherstellen. Auch sollen die Dienste für Verbraucher der Vorlage zufolge „kostenlos angeboten werden“ und ein „begrenztes“ Entgelt nur in „besonders begründeten Ausnahmefällen“ zulässig sein.