15.05.2026 Inneres — Antwort — hib 404/2026

Beschaffung sicherheitsrelevanter Güter

Berlin: (hib/STO) Verfahren zur Erkennung und zum Ausschluss verdeckte Kommunikationsfähigkeiten oder ferngesteuerte Funktionen bei der Beschaffung sicherheitsrelevanter Güter insbesondere aus China sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5843(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5108(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach berücksichtigt die Bundesregierung bei der Beschaffung von möglicherweise als sicherheitsrelevant eingestuften Gütern die „im nationalen und europäischen (Vergabe-)Recht zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um höchstmögliche Sicherheit zu erreichen“.

Dazu zählten beispielsweise die Möglichkeit der Geheimhaltungseinstufung nach Paragraph 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes oder des Verschlusssachenauftrags nach Paragraf 104 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), heißt es in der Antwort weiter. Auch die Losaufteilung beziehungsweise die Los- und Zuschlagslimitierung könnten als Instrument genutzt werden, um einer Monopolstellung oder einer Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen entgegenzuwirken. Ebenso biete die Ausgestaltung von Verträgen die Möglichkeit, den Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden.