Meldepflicht für Infektionen mit HIV und Syphilis
Berlin: (hib/PK) Infektionen mit HIV und Syphilis, die von der Mutter zum Kind übertragen wurden, werden nach Angaben der Bundesregierung vom Robert Koch-Institut (RKI) im Rahmen der Meldepflicht laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfasst. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) empfehle in seiner Mutterschaftsrichtlinie allen Schwangeren serologische Untersuchungen unter anderem zum Ausschluss einer HIV-Infektion sowie einer Infektion mit Treponema pallidum, heißt es in der Antwort (21/5912(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5432(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) sei mit seinen Beratungsangeboten für Schwangere wie auch zum Thema sexuell übertragbare Erkrankungen Teil der interdisziplinären Versorgungsstrukturen, heißt es in der Antwort weiter.