19.05.2026 Inneres — Antwort — hib 411/2026

Tatverdächtigenbelastungszahlen ausgewählter Gruppen

Berlin: (hib/STO) Um die „Tatverdächtigenbelastungszahl in Bezug auf ausgewählte Bevölkerungsgruppen im Erfassungsjahr 2025“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/5881(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5608(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie die Fraktion darin schrieb, ist die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) „die Zahl der ermittelten, ansässigen Tatverdächtigen, errechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils, jeweils ohne Kinder unter acht Jahre“.

Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem, welche TVBZ sich „im Hinblick auf deutsche Tatverdächtige und die unter Gewaltkriminalität in absoluten Zahlen jeweils zehn führenden nichtdeutschen Staatsangehörigkeiten mit Wohnsitz in Deutschland“ ergibt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, beziehen sich die für die Berechnung der Tatverdächtigenbelastungszahl benötigten Tatverdächtigenzahlen auf das Berichtsjahr 2025 und die Bevölkerungszahlen „auf den Stichtag 31. Dezember 2024, nach Zensus 2022“.

Danach beläuft sich die TVBZ zum Schlüssel „Gewaltkriminalität“ der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) bei deutscher Staatsangehörigkeit auf insgesamt 158, während sie bei syrischer Staatsangehörigkeit bei insgesamt 1.722 liegt, bei irakischer bei insgesamt 1.512 und bei afghanischer bei insgesamt 1.508. Bei bulgarischer Staatsangehörigkeit liegt sie laut Bundesregierung bei insgesamt 838, bei serbischer bei insgesamt 772 und bei rumänischer bei insgesamt 571. Bei kosovarischer Staatsangehörigkeit wird in der Antwort eine TVBZ von insgesamt 540 angegeben, bei türkischer von insgesamt 514, bei ukrainischer von insgesamt 479 und bei polnischer von insgesamt 391.