19.05.2026 Wirtschaft und Energie — Kleine Anfrage — hib 411/2026

Erste Bilanz des Kraftstoffmaßnahmenpakets

Berlin: (hib/NKI) Seit rund sieben Wochen dürfen Tankstellenbetreiber die Preise für Kraftstoffe nur noch einmal am Tag erhöhen. Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (21/5916(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) nach der Bilanz der Maßnahme.

Die Bundesregierung soll den Abgeordneten unter anderem beantworten, wie sie den „Erfolg des Kraftstoffmaßnahmenpakets im Hinblick auf die Höhe der Kraftstoffpreise an Tankstellen“ bewertet und wie viele Verstöße gegen die Regelung bislang gezählt wurden. Außerdem wird danach gefragt, ob das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mehr Stellen beim Bundeskartellamt zur Durchsetzung der Gesetzesänderung plant.

Hintergrund der Kleinen Anfrage ist das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG), das am 1. April 2026 in Kraft getreten ist. Es sieht vor, dass Tankstellen die Preise für Benzin und Diesel nur noch einmal am Tag, um 12 Uhr mittags, anheben dürfen. Preissenkungen sind jederzeit möglich. Außerdem wird mit dem KPAnG das Kartellrecht verschärft. Das Bundeskartellamt kann einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorgehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Bei stark steigenden Preisen gilt eine umgekehrte Beweislast, was bedeutet, dass Unternehmen darlegen müssen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind.