Aufenthaltstitel für angeworbene ausländische Arbeitskräfte
Berlin: (hib/STO) Um die „Vergabe von Aufenthaltstiteln im Rahmen der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte seit dem Jahr 2015“ geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (21/5955(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin erkundigt sie sich danach, wie viele Personen seit 2015 über Verfahren wie „Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (Paragraf 16d Aufenthaltsgesetz)“, „Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung (Paragraf 18a Aufenthaltsgesetz)“ „Blaue Karte EU (Paragraf 18g Aufenthaltsgesetz)“ oder „Chancenkarte (Paragraf 20a Aufenthaltsgesetz)“ ein Visum beziehungsweise eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben. Auch fragt sie unter anderem, wie viele der im Rahmen solcher Aufenthaltstitel seit 2015 nach Deutschland eingereisten Personen sich derzeit noch in der Bundesrepublik aufhalten und wie viele davon aktuell einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.