20.05.2026 Finanzen — Ausschuss — hib 414/2026

Grüne scheitern mit Vorstoß zu Steuern auf Kryptowerte

Berlin: (hib/BAL) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mir einem Gesetzentwurf zur Besteuerung von Kryptowerten wie dem Internet-Geld Bitcoin gescheitert (21/5752(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Lediglich die Fraktion Die Linke unterstützte die Grünen.

Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion hätte der Gesetzentwurf anders als von den Grünen dargestellt nicht Gerechtigkeitslücken im Steuersystem geschlossen, sondern vielmehr neue aufgerissen, da er dazu geführt hätte, dass Kryptowerte anders besteuert würden als etwa Edelmetalle oder Fremdwährungen

Die AfD-Fraktion wandte sich gegen den Gesetzentwurf der Grünen mit dem Argument, dass es nicht richtig sei, nach neuen Steuerquellen zu suchen, sondern besser, sich auf weniger Dinge zu beschränken, die besteuert werden sollten. Dies lasse sich finanzieren, wenn man den Staat auf seine Kernbereiche beschränke. Genannt wurden Innere und Äußere Sicherheit sowie Rechtspflege.

In der SPD-Fraktion wird zwar das Ziel der Besteuerung von Kryptowerten geteilt. Aber man wolle mit entsprechenden rechtlichen Änderungen warten, bis Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) seine Vorschläge unterbreitet.

Die rechtlichen Regelungen für die Steuerfreiheit von Kryptowerten sind aus Sicht der Grünen ursprünglich mit Blick auf andere Vermögensgegenstände geschaffen worden, etwa Antiquitäten, die lange Zeit in Kellern gelagert wurden. Es sei rechtlich sehr einfach, eine Besteuerung analog zu anderen Vermögensgegenständen einzuführen.

Verwiesen wurde von der Fraktion auf eine Studie der Frankfurt School of Finance, der zufolge mit Steuermehreinnahmen in Höhe von 11,4 Milliarden Euro zu rechnen sei. Allerdings habe man diese Zahl in der Kalkulation halbiert, da man konservativ agieren wolle.

Ihre Unterstützung für den Entwurf sagte die Fraktion Die Linke zu. Bestehende Ungerechtigkeiten bei der Besteuerung von Kryptowerten müssten überwunden werden. Allerdings habe der Gesetzentwurf der Grünen auch Schwächen, da er einen großen bürokratischen Aufwand zur Folge hätte. Außerdem fehle eine Grenze zur Verrechnung von Verlusten aus Kryptogeschäften, die den Fiskus hohe Einnahmen kosten könnten. Verwiesen wurde auf einen eigenen Antrag (21/5824(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).