3,1 Prozent mehr für die staatliche Parteienfinanzierung
Berlin: (hib/VOM) Die absolute Obergrenze des jährlichen Gesamtvolumens staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, erhöht sich für das Jahr 2026 auf 232.370.659 Euro. 2025 lag diese absolute Obergrenze noch bei 225.383.763 Euro, wie Bundestagspräsidentin Julia Klöckner in einer Unterrichtung (21/5980(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mitteilt. Das Parteiengesetz legt fest, dass sich die absolute Obergrenze jährlich um den Prozentsatz erhöht, abgerundet auf ein Zehntel Prozent, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im Vorjahr erhöht hat. Grundlage des Preisindexes ist zu 70 Prozent der allgemeine Verbraucherpreisindex und zu 30 Prozent der Index der tariflichen Monatsgehälter der Arbeiter und Angestellten bei Gebietskörperschaften. Die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes muss dem Bundestag dazu jährlich bis 30. April über die Entwicklung des Preisindexes bezogen auf das vorangegangene Jahr berichten.
Aus dem Bericht der Präsidentin des Statistischen Bundesamtes Ruth Brand an die Bundestagspräsidentin vom 28. April dieses Jahres geht hervor, dass sich der Parteien-Index von 2024 auf 2025 um 3,1 Prozent erhöht hat, die Erhöhung der absoluten Obergrenze somit 3,1 Prozent beträgt. Um denselben Prozentsatz werden die „wählerstimmenbezogenen Förderbeträge“ angehoben. Diese lagen laut Unterrichtung zuletzt bei 1,21 Euro für die ersten vier Millionen Wählerstimmen und 99 Cent für weitere Wählerstimmen. Die prozentuale Anhebung führt für 2026 zu Förderbeträgen von 1,24 Euro für die ersten vier Millionen Wählerstimmen und 1,02 Euro für weitere Wählerstimmen.