Ausschuss macht Weg für Bürokratieabbau im BMI-Bereich frei
Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für Maßnahmen zu einem „Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern“ (BMI) freigemacht. Gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und Die Linke verabschiedete das Gremium am Mittwochvormittag bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3620(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in modifizierter Fassung. Die Vorlage steht am Donnerstagabend zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, im Bundesmeldegesetz die besondere Meldepflicht für Seeleute zu streichen. Auch soll die elektronische Prozessabwicklung in den Meldebehörden gestärkt, die „nicht mehr zeitgemäße Datenübermittlung an Adressbuchverlage gestrichen“ und der „bedingte Sperrvermerk“ für Pflegeheime abgeschafft werden.
Zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen der Vorlage zufolge die bestehenden Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung gestärkt werden. „Es wird festgelegt, dass der Vorhabenträger der Behörde den wesentlichen Inhalt und das abschließende Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in verkehrsüblichem elektronischem Format übermitteln und der betroffenen Öffentlichkeit mitteilen soll“, führt die Bundesregierung dazu aus.
Zur Entlastung von Polizeibeamten von Verwaltungsaufgaben ist ferner vorgesehen, Anordnungs- und Genehmigungsanforderungen, Prüf-, Auskunfts-, Berichts- und Benachrichtigungspflichten zu reduzieren sowie Arbeitsprozesse zu beschleunigen.
Ebenfalls vorgesehen ist eine Aufhebung des De-Mail-Gesetzes. Wie die Bundesregierung schreibt, erfordert der Betrieb von De-Mail-Servern aufgrund der Auflagen für die Anbieter teure Spezialtechnik wie für die Behörden einen Aufwand zur Überprüfung der Auflagen. Für den „sicheren, vertraulichen und nachweisbaren Geschäftsverkehr für jedermann“ gebe es mittlerweile europäisch regulierte Lösungen, so dass es eines deutschen Spezialgesetzes nicht mehr bedürfe.
Bei Enthaltung der Grünen- und der Linken-Fraktion nahm der Ausschuss gegen die Stimmen der AfD einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD an. Er enthält unter anderem Regelungen zur „Vertrauenswürdigkeitsprüfung“ von Personen, die für das Bundeskriminalamt (BKA) tätig werden sollen.