20.05.2026 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Ausschuss — hib 418/2026

Vorstoß der Linken zur Hilfe für Kommunen abgelehnt

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Die Linke ist am Mittwoch im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen mit ihrem Vorhaben gescheitert, die äußerst prekäre Finanzlage der deutschen Kommunen zu verbessern und mit verschiedenen Maßnahmen die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden wiederherzustellen. In der von der Ausschussvorsitzenden Caren Lay (Linke) geleiteten Sitzung lehnten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion einen entsprechenden Antrag der Fraktion Die Linke (21/4471(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Nur die Fraktion Die Linke stimmte dafür. Mit dem Antrag sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der verbindlich festlegt, dass den Kommunen vom Bund bei Aufgabenübertragungen beziehungsweise Aufgabenerweiterungen die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden müssen.

In der Aussprache des Ausschusses erklärte die Fraktion Die Linke, die strukturelle Haushaltskrise belaste die Kommunen enorm. Sie würden unter den Ausgaben für zusätzlich zugewiesene Aufgaben leiden. Aufgaben wie die Inklusion wieder zurückzunehmen, sei jedoch falsch. Statt dessen müsse die Handlungsfähigkeit der Kommunen mit gezielten Maßnahmen wie etwa einem Soforthilfeprogramm in Form eines Bundesfonds „Infrastrukturgarantie“ gesichert werden. Ein „Kahlschlagprogramm“ mit Leistungskürzungen müsse unbedingt vermieden werden.

Die CDU/CSU-Fraktion lehnte den Vorstoß ab. Man dürfe nicht verkennen, dass auch die Finanzlage des Bundes und der Länder katastrophal sei. Da nutze es nichts, das Konnexitätsprinzip rückwirkend einzuführen, weil der Bund das Geld nicht habe. Die Leistungen müssten auf den Prüfstand. Dieser Weg müsse zuerst gegangen werden.

Die AfD-Fraktion erinnerte daran, dass sie schon mehrfach Vorstöße zur Entlastung der Kommunen unternommen habe, die alle abgelehnt worden seien. Mit zusätzlichem Geld werde das Problem nur zugeschüttet. Man müsse an das eigentliche Problem herangehen. Die Sozialausgaben der Kommunen seien wegen der hohen Zuwanderung so hoch. Die Wirtschaftslage und die Deindustrialisierung führten dazu, dass sich die Lage noch weiter verschlechtere.

Die SPD-Fraktion erinnerte, im Grundgesetz sei eindeutig geregelt, dass die Länder für die Kommunalfinanzen zuständig seien und nicht der Bund. Davon sei in dem Antrag nichts zu lesen. Das Problem der Kommunen habe auch damit zu tun, dass sie nicht über konjunkturunabhängige Einnahmen verfügen würden. Davon stehe im Antrag auch nichts.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fand viele positive Aspekte in dem Antrag. Die Kommunen seien seit Jahren in einer finanziellen Schieflage und müssten aus dieser Schieflage herausgeholt werden. Dafür sollten nicht nur die Länder, sondern auch der Bund Verantwortung übernehmen. Vermisst wurden in dem Antrag jedoch einige Punkte wie zum Beispiel Angaben zum Umfang des Rekommunalisierungsfonds.

Wie aus dem Antrag der Fraktion Die Linke hervorgeht, soll der Bundesfonds „Infrastrukturgarantie“ als Überbrückung dienen, bis die Kommunen finanziell strukturell entlastet würden. Außerdem soll der Bund gemeinsam mit den Ländern einen „Solidarpakt III“ auflegen, welcher strukturschwache Kommunen bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützen soll.

Unter Berufung auf Angaben des Statistischen Bundesamtes heißt es in dem Antrag, dass das Finanzierungsdefizit der Kommunen im 1. Halbjahr 2025 auf 19,7 Milliarden Euro angewachsen sei. Der Investitionsrückstand habe sich auf 215,7 Milliarden Euro erhöht. Die überwiegende Zahl der Städte und Gemeinden schaffe es trotz aller Anstrengungen nicht, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Außerdem verlangt die Fraktion eine Unterstützung von Ländern und Kommunen bei ihren Rekommunalisierungsvorhaben. Damit sollen Betriebe wieder in das Eigentum der öffentlichen Hand gelangen, um damit „Versorgungssicherheit, sozial vertretbare Preise und die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe zu gewährleisten“.