20.05.2026 Gesundheit — Ausschuss — hib 419/2026

Gesundheitsausschuss billigt Apothekenreform

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) mehrheitlich gebilligt. Für den in den parlamentarischen Beratungen noch an einigen Stellen veränderten Gesetzentwurf (21/4084(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) votierten am Mittwoch die Koalitionsfraktionen von Union und SPD. Grüne und AfD stimmten dagegen, die Linke enthielt sich.

Der Gesetzentwurf soll am Freitag im Plenum verabschiedet werden. Mit der Reform sollen Apotheken wirtschaftlich gestärkt und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden. Auf diese Weise soll sich auch das Versorgungsangebot für die Bevölkerung verbessern.

Der Ausschuss billigte 13 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, die teilweise auf Empfehlungen des Bundesrates beruhen. In einem fachfremden Antrag geht es um den Ausschluss von Rabattverträgen für sogenannte Biosimilars bis Ende Juni 2028, der ausführlich und kontrovers diskutiert wurde.

Andere Änderungsanträge beziehen sich auf pharmazeutische Dienstleistungen sowie damit zusammenhängende Raumvorgaben, die konkretisierte Verantwortung der Apothekenleitung und die vorübergehende Aufrechterhaltung des Betriebs durch erfahrene Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) unter bestimmten Bedingungen, die evaluiert werden soll.

In der Beratung äußerten Vertreter der Opposition die Befürchtung, dass der Gesetzentwurf zu neuen Belastungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) führen könnte, während für die GKV gerade ein umfangreiches Sparpaket vorbereitet werde.

Die Koalition machte deutlich, dass die geplante Anhebung des Apothekenhonorars nicht Bestandteil dieses Gesetzentwurfs ist, sondern über eine Verordnung geregelt werden soll. Demnach ist die Anhebung des sogenannten Packungsfixums von aktuell 8,35 Euro über die Arzneimittelpreisverordnung in zwei Schritten vorgesehen: zum 1. Juli 2026 auf neun Euro und zum 1. Januar 2027 auf 9,50 Euro.

Ferner ist eine strengere Regulierung des Apothekenversandhandels über die Apothekenbetriebsordnung geplant. Dabei geht es unter anderem um den sicheren Transport temperaturempfindlicher Medikamente.