Stärkung des Schutzes vor digitaler Gewalt
Berlin: (hib/STO) Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes „zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5919(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5638(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach wird mit dem Entwurf „auf eine insbesondere von Betroffenen digitaler Gewalt, der Praxis und aus der Wissenschaft wiederholt und nachdrücklich erhobene Forderung“ reagiert, das Strafrecht an die neuen Phänomene des digitalen Zeitalters anzupassen.
Ein gesetzgeberisches Vorgehen sei vor dem Hintergrund erforderlich gewesen, dass ein wesentlicher Teil der öffentlichen und privaten Kommunikation mittlerweile im virtuellen Raum stattfinde und es in diesem Kontext insbesondere in sozialen Netzwerken immer wieder auch zu rechtswidrigen Inhalten wie bildbasierter sexualisierter Gewalt - etwa in Form von KI-generierten sexualisierten Deepfakes - komme, legt die Bundesregierung weiter dar.
Mit Blick auf bestehende Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung in diesem Kontext führt sie zugleich aus, dass sich allgemein feststellen lasse, „dass die Anonymität des Internets die Strafverfolgungsbehörden vor allem im Bereich der Identifizierung mutmaßlicher Tatverdächtiger vor Herausforderungen stellt“. Damit die Identität von Tatverdächtigen künftig häufiger aufgeklärt werden könne, habe die Bundesregierung am 22. April 2026 den Gesetzentwurf zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren beschlossen, heißt es in der Antwort des Weiteren.