22.05.2026 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 426/2026

Kein One-Stop-Shop zur Förderung effizienter Gebäude

Berlin: (hib/NKI) In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.“ (BDEW) beteiligt hat, ist unter dem Vorschlag 19101 zur Bürokratieentlastung ein „One-Stop-Shop für BEG“ (Bundesförderung für effiziente Gebäude) gefordert worden. Damit sollte eine zentrale Anlaufstelle geschaffen werden, um sämtliche bürokratische Schritte rund um die Beantragung von Fördermitteln für Sanierung und Neubau stark zu vereinfachen. Der Vorschlag 19101 wurde jedoch nicht in das „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz“ aufgenommen, weil das Gesetz „formal nicht der korrekte Ort ist, um Änderungen an den Förderrichtlinien vorzunehmen“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5444(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/4769(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Die Änderungen des Gesetzes hätten allerdings indirekte Auswirkungen, unter anderem auch auf die BEG, „da jetzt beispielsweise auf digitale Steuerbescheide zurückgegriffen werden kann, was die Prüfungen erleichtert und beschleunigt“, heißt es in der Antwort.