22.05.2026 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 426/2026

KI-Einsatz in der Justiz

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben keine konkreten Erkenntnisse über eine Zunahme von Schriftsätzen, die mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) verfasst wurden. „Systematische Erhebungen oder belastbare Zahlen“ dazu lägen nicht vor, schreibt sie in ihrer Antwort (21/5985(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5683(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter dem Titel „Einsatz, Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz in der Justiz - Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der Bundesregierung“.

Zugleich verweist die Bundesregierung auf zahlreiche Vorhaben, in denen KI in der Justiz eingesetzt, erprobt oder bereits in den Echtbetrieb überführt werde. Der Schwerpunkt liege derzeit auf der Automatisierung „gleichförmiger und standardisierter Arbeitsschritte“, etwa der Anonymisierung von Urteilen, der Strukturierung von Verfahrensunterlagen sowie der Auswertung und Extraktion von Daten. Genannt werden unter anderem die Projekte „ALeKS“ der Länder Niedersachsen und Bayern, „JANO“ der Länder Hessen und Baden-Württemberg sowie „MAKI“ des Landes Niedersachsen.

Für KI-Systeme zur Entscheidungsunterstützung in der Justiz verweist die Bundesregierung auf die KI-Verordnung, die solche Systeme grundsätzlich als Hochrisiko-KI einstufe. KI in der Justiz sei als unterstützendes Werkzeug zu betrachten, schreibt die Bundesregierung weiter. Rechtliche Bewertungen und Entscheidungen blieben in menschlicher Verantwortung. Zudem setze der verfassungsrechtliche Rahmen der Entscheidungsfindung durch die Gerichte klare Grenzen, da die rechtsprechende Gewalt den Richterinnen und Richtern vorbehalten sei. „Die endgültige Entscheidung muss immer von einem Menschen getroffen und verantwortet werden. KI-Systeme dürfen daher nur unterstützend eingesetzt werden“, heißt es weiter.