Elektronische Lichtbilder im Passwesen thematisiert
Berlin: (hib/STO) Die „Auswirkungen der verpflichtenden Nutzung von elektronischen Lichtbildern im Passwesen“ thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/6042(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach sind seit Mai 2025 bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des Ausländerrechts ausschließlich elektronisch gefertigte biometrische Lichtbilder zulässig.
Die digitalen Passbilder müssten nunmehr direkt in der Kommune oder in einem Fotostudio angefertigt werden, schreiben die Abgeordneten weiter. Wissen wollen sie unter anderem, welche Möglichkeiten ein Fotostudio hat, um die digitalen Passbilder „über eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte und verschlüsselte Cloud“ elektronisch an die Behörde zu übermitteln.