26.05.2026 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Antwort — hib 428/2026

Zukunft der LEADER-Förderprogramme

Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung hat grundsätzlich wie die Bundesländer ein Interesse an der Förderung ländlicher Räume. Das geht aus der Antwort (21/5667(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (21/5294(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Drohende Kürzung der EU-Mittel für den ländlichen Raum - Auswirkungen bei Wegfall von LEADER-Förderprogrammen“ hervor. Die vorliegenden Hinweise der Bundesländer würden daher bei den Abstimmungen der einschlägigen Rechtstexte sowie bei den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) soweit es möglich sei einbezogen, heißt es in der Antwort der Regierung. Zugleich legt sie Wert darauf, deutlich festzustellen: „Aus dem Interesse der Nettozahlerposition möchte die Bundesregierung jedoch zum jetzigen Zeitpunkt jegliche finanzielle Vorfestlegungen vermeiden. Konkrete Zusagen zu einzelnen Maßnahmen, finanzrelevanten Regelungen oder finanziellen Ausstattungen können daher zum jetzigen Zeitpunkt der laufenden Verhandlungen auf Ebene der Europäischen Union noch nicht getroffen werden.“

Gefragt, inwiefern die Bundesregierung in Zusammenwirken mit den Ländern sicherstellen werde, dass LEADER-Mittel nicht nur agrarnahe Maßnahmen fördern, sondern diese insbesondere auch der regionalen Wirtschaft, kommunalen Infrastruktur und der öffentlichen Daseinsvorsorge zugutekommen erwidert die Bundesregierung: Die Bundesregierung verfolge das Ziel, dass der künftige Rechtsrahmen weiterhin das gewohnte umfangreiche Förderspektrum der LEADER-Förderung zulassen werde. In diese Richtung hat sich auch die Europäische Kommission auf mehrfache Rückfrage von Mitgliedstaaten geäußert, teilt die Bundesregierung mit. Letztlich sei es den derzeit laufenden Verhandlungen auf Ebene der Europäischen Union (EU), und damit auch den beiden Gesetzgebern (Europäisches Parlament und Rat der EU), vorbehalten, den EU-Rechtsrahmen entsprechend zu setzen. Die Bundesregierung werde sich aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine klare Formulierung in den entsprechenden Rechtstexten einsetzen. Die Bundesländer teilen diese Position der Bundesregierung, stellt sie fest.