26.05.2026 Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 429/2026

Feststellungsverfahren zur Fachkräftegewinnung

Berlin: (hib/JOH) Welche Maßnahmen die zuständigen Stellen im Jahr 2025 ergriffen haben, um die neu eingeführten Feststellungsverfahren als weitere Möglichkeit der Fachkräftesicherung und Fachkräfteentwicklung bei Unternehmen, Dienststellen, Bildungsträgern und Beschäftigten bekannt zu machen, will die Fraktion Die Linke mittels einer Kleinen Anfrage (21/6082(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erfahren. Sie fragen darin auch, viele Erstberatungsanfragen sowie -gespräche 2025 stattgefunden haben, für welche Berufe es diese gab und wie viele in einen Zulassungsantrag mündeten.

Wie die Linksfraktion erläutert, haben Menschen mit Berufserfahrung, aber ohne formalen Berufsabschluss seit dem 1. Januar 2025 einen Rechtsanspruch auf Validierung ihrer beruflichen Kompetenzen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG), das am 1. August 2024 in Kraft trat, wurde außerdem ein neues Instrument der beruflichen Bildung etabliert: das Feststellungsverfahren zur Bewertung beruflicher Handlungsfähigkeit am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufs.

Laut den Abgeordneten schöpfen die Validierungsverfahren ihr Potenzial bislang nicht aus. Sie fragen daher auch, welche Maßnahmen die Bundesregierung als geeignet ansieht, um die Zahl der Erstberatungsanfragen zu steigern. Weitere Fragen befassen sich mit den Kosten für Zulassung und Durchführung der Feststellungsverfahren sowie Plänen für die Einführung eines Validierungszuschusses.