26.05.2026 Verkehr — Antwort — hib 430/2026

Finanzierung von Instandhaltungskosten aus Sondervermögen

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung beabsichtigt nach eigener Aussage, weiterhin Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zur Finanzierung von Instandhaltungskosten für die Schieneninfrastruktur aufzuwenden. Das geht aus der Antwort (21/5965(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5233(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Der Bundestag habe am 13. November 2025 eine Entschließung (21/2787(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen, „in der die Instandhaltungsfinanzierung aus dem Sondervermögen begrüßt wurde“, heißt es zur Begründung.

Die Bundesregierung beabsichtige, die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III) zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG (DB AG) zum 1. Januar 2027 durch eine neue Leistungsvereinbarung (LV InfraGO) abzulösen, wird weiterhin mitgeteilt. Aufgrund des frühen Zeitpunkts im Angebotsprozess zur LV InfraGO sei derzeit nicht absehbar, welcher Anteil der für das Bestandsnetz zur Verfügung stehenden Mittel für die Instandhaltung gebunden wird.