Gesetzentwurf für 45 weitere Vorhaben zum Netzausbau
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes in den Bundestag eingebracht (21/6128(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dieses sieht vor, 45 weitere Vorhaben zum Ausbau des Stromnetzes in den Bundesbedarfsplan aufzunehmen. 13 Netzausbauvorhaben sollen geändert werden. Für die insgesamt 58 Vorhaben werde der vordringliche Bedarf festgestellt, heißt es im Gesetzentwurf.
Zudem würden länderübergreifende und grenzüberschreitende Netzausbauvorhaben durch Kennzeichnung identifiziert, auf die die Regelungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes anzuwenden seien. Zur Verbesserung der Kosteneffizienz im gesamten Energiesystem sollen neue Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen grundsätzlich nicht mehr als Erdkabel, sondern als Freileitung realisiert werden. „Die Reduktion der Kosten des Netzausbaus wirkt sich direkt auf die Netzentgelte aus und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen“, erklärt die Bundesregierung weiter.