Linke fordern Parität bei Aufstellung von Landeslisten
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Linksfraktion einen Gesetzentwurf zur Geschlechterparität bei der Aufstellung von Partei-Landeslisten vorlegen. In einem entsprechenden Antrag (21/6105(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordern die Abgeordneten, dafür Paragraph 17 des Gesetzes über die politischen Parteien zu ändern, sodass Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden. Die geschlechterparitätischen Landeslisten sollten abwechselnd unter Berücksichtigung der Entscheidung für den ersten Listenplatz und der von der Landesversammlung bestimmten Reihenfolge aus den für Frauen und den für Männer reservierten Listenplätzen gebildet werden.
In der Begründung heißt es, trotz einer Mehrheit in der Bevölkerung seien Frauen im Deutschen Bundestag deutlich unterrepräsentiert. Ihr Anteil sei mit der letzten Bundestagswahl um 2,4 Prozentpunkte gesunken und liege nun bei 32,4 Prozent. Dieses Geschlechterverhältnis sei auch im europäischen Vergleich besonders unausgewogen.
Nach Ansicht der Linken verweist das auf eine strukturelle und mittelbare Diskriminierung von Frauen im (vor-) politischen Raum. Sie untergrabe außerdem die Legitimität demokratischer Entscheidungen und habe eine „sexistische Symbolwirkung“. Ein Paritätsgesetz hält die Fraktion für ein verbindliches „und damit erst wirksames“ Instrument, um gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen zu ermöglichen. Es sei nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch politisch dringlich geboten.