27.05.2026 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 434/2026

Umsetzung von EU-Umweltrichtlinie

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will eine EU-Richtlinie für eine bessere Durchsetzung des Umweltrechts der Europäischen Union und für einen wirksameren Kampf gegen Umweltkriminalität in nationales Recht umsetzen. Zu diesem Zweck hat sie einen Gesetzentwurf (21/6133(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) „zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen“ vorgelegt.

Der Entwurf stehe im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“. Er solle insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 13 der VN-Agenda 2030 beitragen, umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen, heißt es darin. Im Sinne des systemischen Zusammendenkens der Nachhaltigkeitsziele solle er gleichzeitig zur rechtzeitigen Umsetzung der Zielvorgaben 16.3 und 16.6 beitragen, die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler Ebene fördern und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufbauen.

In einem zweiten Teil regelt der Entwurf die Zustellungspauschalen. Aus Gründen der Kostendeckung soll die zum 1. Juli 2025 von der Deutschen Post AG vorgenommene Erhöhung des Entgelts für Postzustellungsaufträge im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und den Justizkostengesetzen nachvollzogen werden.