27.05.2026 Inneres — Kleine Anfrage — hib 434/2026

Kontakte mit Taliban-Regierung im Kontext von Abschiebungen

Berlin: (hib/JOH) Kontakte der Bundesverwaltung und nachgeordneter Stellen mit der de-facto-Regierung der Taliban im Kontext von Abschiebungen nach Afghanistan sind Thema einer Kleinen Anfrage (21/6116(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten wollen wissen, ob und aus welchen Gründen die Bundesregierung Kontakte und Gespräche mit Vertretern der de-facto-Regierung der Taliban für gerechtfertigt hält und ob sie die Rechtsauffassung vertritt, dass die Verpflichtung zum Erscheinen bei der Auslandsvertretung des mutmaßlichen Herkunftslandes auch dann gilt, wenn die Bundesregierung selbst die Regierung des mutmaßlichen Herkunftslandes nicht anerkennt.

Erfahren wollen die Grünen außerdem, welche Anforderungen die Bundesregierung an das zur Identitätsfeststellung eingesetzte Personal im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen stellt, wie sie diese überprüft und warum es aus ihrer Sicht überhaupt notwendig ist, Taliban-Vertreter an den Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen zu beteiligen.

Den Grünen zufolge wurden unter der aktuellen Bundesregierung insgesamt 138 Personen nach Afghanistan abgeschoben. Im Juli 2025 habe die Bundesregierung der Einreise zweier Vertreter der de-facto-Regierung der Taliban für die Erledigung konsularischer Aufgaben in die Bundesrepublik Deutschland zugestimmt. Die Abgeordneten verweisen auf Medienberichte, denen zufolge am 17. Mai 2026 in der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bonn eine Vorführung von ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen stattfand, um geplante Abschiebemaßnahmen nach Afghanistan vorzubereiten. Dabei soll auch ein Vertreter der islamistischen de-facto-Regierung der Taliban in den Diensträumen der Bonner Außenstelle des BAMF anwesend gewesen sein.