Weniger Beschwerden von Heilmittelerbringern
Berlin: (hib/PK) Die Zahl der Beschwerden von Heilmittelerbringern im Zusammenhang mit fehlerhaften Verordnungen sind nach Angaben der Bundesregierung mit der Einführung bestimmter Vorgaben deutlich zurückgegangen. Die lasse den Schluss zu, dass die mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eingeführte Verpflichtung für Vertragsärzte, ausschließlich von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zugelassene Praxisverwaltungssoftware zu nutzen, positiv wirke, heißt es in der Antwort (21/6092(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5470(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Grünen-Fraktion.
Durch die Vorgabe werde eine präzise und rechtssichere Erstellung der Heilmittelverordnungen unterstützt. Mit der Software werde geprüft, ob die Verordnung vollständig ausgefüllt wurde, und es würden Hinweise gegeben auf nicht ordnungsgemäß befüllte Felder. So solle sichergestellt werden, dass die Anwender auf nicht vollständige oder fehlerhaft ausgestellte Verordnungen hingewiesen werden.
Zertifizierte Softwareanwendungen unterstützen den Angaben zufolge somit durch Prüffunktionen die ordnungsgemäße Ausstellung von Heilmittelverordnungen. Eine vollständige Vermeidung fehlerhafter oder unvollständig ausgefüllter Verordnungen könne angesichts erforderlicher Ausnahmen (zum Beispiel Hausbesuche) aber nicht gewährleistet werden.