28.05.2026 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Gesetzentwurf — hib 436/2026

Zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes

Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung hat erneut einen Entwurf (21/6135(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes“ vorgelegt. Eigentlich sollte das Gesetz schon in der vergangenen Legislatur beschlossen werden, allerdings hatte der Bundesrat dem Entwurf damals die Zustimmung versagt. Als die Bundesregierung daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen hatte, befasste dieser sich nicht mehr vor Ablauf der Wahlperiode mit der Vorlage, so dass diese der Diskontinuität unterlag.

Inzwischen hat die neue Bundesregierung beschlossen, die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Stoffstrombilanzverordnung abzuschaffen, die maßgeblich für die Ablehnung der Länderkammer war.

Das Düngegesetz soll insbesondere die Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten regeln. Es enthält Ermächtigungen, die näheren Bestimmungen hierzu durch Rechtsverordnungen zu erlassen. Die Änderung des Düngegesetzes ist Teil einer mehrstufigen Neuordnung des Düngerechts.

Die auf der Grundlage des Düngegesetzes erlassene Düngeverordnung ist wesentlicher Bestandteil der verbindlichen Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (EU-Nitratrichtlinie). Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung soll ein erweitertes bundesweites Monitoring eingerichtet werden, das der flächendeckenden Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission dienen soll. Hierdurch wird einer Forderung der EU-Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie Rechnung getragen. Für die Einrichtung des erweiterten Monitorings ist die notwendige Datengrundlage zu schaffen. Dies macht den Austausch von Daten zwischen Behörden und die Erhebung von Daten bei landwirtschaftlichen Betrieben, die den Behörden nicht bereits vorliegen, erforderlich.

Die notwendige Rechtsgrundlage für das erweiterte Monitoring, dessen Einzelheiten durch eine Rechtsverordnung geregelt werden sollen, soll im Düngegesetz geschaffen werden. Das geplante Monitoring erlaubt Rückschlüsse hinsichtlich der flächendeckenden Auswirkungen der Düngungsmaßnahmen auf die Nährstoffbelastung der Gewässer.

Ein weiterer wesentlicher Regelungsbereich des Düngerechts sind die Vorschriften über das Inverkehrbringen von Düngemitteln. Die gesetzlichen Ermächtigungen zum Erlass von Regelungen über das Inverkehrbringen in der nationalen Düngemittelverordnung sollen mit der vorliegenden Änderung des Düngegesetzes ergänzt werden.