28.05.2026 Auswärtiges — Antwort — hib 436/2026

Ziele und Transparenz von EU-Sanktionen gegen Russland

Berlin: (hib/AHE) Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen Personen oder Entitäten im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine werden im EU-Rat einstimmig beschlossen und sind öffentlich ebenso einsehbar wie die zugrunde liegenden Begründungen in den jeweiligen EU-Verordnungen. Das betont die Bundesregierung in der Antwort (21/5969(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5217(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

„Betroffene Personen und Entitäten werden über die Gründe der Listung in Kenntnis gesetzt, wobei ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, Einsicht in die Beweisstücke, die der Listung zugrunde liegen, zu nehmen“, heißt es in der Antwort. „Der Rechtsweg steht betroffenen Personen und Entitäten offen.“

Die Sanktionen seien darauf ausgelegt, größtmöglichen Druck auf Russland auszuüben und dessen Fähigkeit zur Führung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine mit allen verfügbaren Mitteln einzuschränken. „Darüber hinaus schützt sich die EU im Rahmen von Sanktionsmaßnahmen gegen Russlands hybride Aktivitäten zur Destabilisierung von Mitgliedstaaten und Drittstaaten durch Informationsmanipulation, Einflussnahme und künstlichem Anheizen von polarisierten Debatten, wodurch Russland Vertrauen in Fakten, Medien und demokratische Strukturen zu untergraben sucht“, schreibt die Bundesregierung.