Gesetzentwurf für zügigen Ausbau der Stromnetze
Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung will den Ausbau der Stromübertragungsnetze (Höchstspannungsleitungen) in Deutschland beschleunigen. Insbesondere der im Norden Deutschlands erzeugte Strom aus Windenergieanlagen müsse zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen Deutschlands geleitet werden. Mit dem Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“ (21/6128(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollen Engpässe in der Stromversorgung innerhalb des deutschen Netzes beseitigt werden.
Mit dem Gesetz verfolgt die Bundesregierung die Beschleunigung und Sicherstellung des Ausbaus des deutschen Stromübertragungsnetzes, um den steigenden Strombedarf und die Integration erneuerbarer Energien im Zuge der Energiewende zu bewältigen. Dazu soll der Bundesbedarfsplan aktualisiert und ausgeweitet werden. Vorgesehen ist, neben 45 neuen Netzausbauvorhaben 13 bestehende zu verändern. Der Bundesbedarfsplan gilt als das zentrale Planungsinstrument, um den Ausbau der Stromnetze auf Höchstspannungsebene in Deutschland zu steuern und zu beschleunigen. Der Entwurf nimmt Maßnahmen auf, die im Netzentwicklungsplan (NEP) 2023-2037/2045 von der Bundesnetzagentur bereits bestätigt wurden und deren Bedarf unstrittig ist.
Für die neuen Vorhaben werde die energiewirtschaftliche Notwendigkeit festgeschrieben und der vordringliche Bedarf dieser Vorhaben festgestellt, was die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen soll. Das bedeutet, dass der Bedarf in späteren Planfeststellungsverfahren nicht mehr infrage gestellt werden kann, was die Verfahren massiv entlasten soll, so die Bundesregierung.
Neue Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen sollen grundsätzlich als kostengünstigere Freileitungen gebaut werden. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen für die neuen Vorhaben einmalige Investitionskosten von etwa 44,65 Milliarden Euro aufbringen. Diese Kosten würden sich auf die Netzentgelte auswirken, was bedeute, dass für typische Haushaltskunden ein durchschnittlicher Anstieg um rund 30 bis 35 Euro pro Jahr erwartet werde, für Gewerbekunden um rund 400 Euro pro Jahr.