29.05.2026 Verteidigung — Antwort — hib 438/2026

Entlassungen wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen

Berlin: (hib/AW) Die Bundeswehr hat seit der Verabschiedung des Gesetzes „zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr“ am 17. November 2023 insgesamt 19 Soldaten nach Paragraf 46 Absatz 2a des Soldatengesetzes entlassen (Stichtag: 13. April 2026). Die teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5579(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5224(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit.

Eine Entlassung nach Paragraf 46 Absatz 2a des Soldatengesetzes ist nach Angaben der Bundesregierung möglich, wenn Soldaten „schwerwiegende verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, die eine Gefahr für die militärische Ordnung oder das Vertrauen in die Bundeswehr darstellen“. Verfassungsfeindlich seien Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelung gelte für Zeit- und Berufssoldaten, Wehrdienstleistende und Reservisten.