Sozialversicherungsbeitragspflicht für Nebenerwerbslandwirte
Berlin: (hib/MIS) Befreiungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Unternehmer von der Versicherungspflicht zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung bestehen nur nach den Regelungen der Paragrafen 4, 5 und 59 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989). Diese stehen nicht in Verbindung mit einem Nebenerwerb der landwirtschaftlichen Unternehmer. Das geht aus der Antwort (21/6121(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (21/5817(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion hervor. Die Frage der Abgeordneten nach der Anzahl der Befreiten von der Versicherungspflicht zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung beantwortet die Bundesregierung in tabellarischer Form.