Einfuhr von Jagdtrophäen geschützter Arten
Berlin: (hib/SAS) Im vergangenen Jahr hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in 40 Fällen die Einfuhr von Jagdtrophäen geschützter Arten genehmigt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/6114(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5551(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Bei den genehmigten Einfuhren handelte es sich unter anderem um Trophäen von Geparden, Leoparden, Braunbären und Breitmaulnashörnern, die alle zu den in Anhang A der EU-Artenschutzverordnung aufgelisteten Arten gehören. Anhang A umfasst die unmittelbar vom Aussterben bedrohten Arten, für die der kommerzielle Handel grundsätzlich verboten ist. Die EU-Artenschutzverordnung setzt das Washingtoner Artenschutzabkommens (Cites) von 1975 um, das 184 Staaten und die EU unterzeichnet haben und das den Handel von über 6.600 Tier- und mehr als 34.000 Pflanzenarten reguliert.
Darüber hinaus genehmigte das BfN im Jahr 2025 in 80 Fällen die Einfuhr von Trophäen geschützter Arten, wie etwa Flusspferde, Löwen und Afrikanische Elefanten aus Anhang B des Abkommens, die potenziell vom Aussterben bedroht sind. Allerdings bestehen nach Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 Ausnahmen. So sind kommerziell und nicht-kommerziell gezüchtete Wildtiere und künstlich vermehrte Pflanzen der Cites-Anhänge B und C von der generellen Pflicht zur Vorlage einer Einfuhrgenehmigung befreit, sofern strenge Nachweise vorliegen.