Grundwasserschutz im Atommüll-Endlager Schacht Konrad
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hat Nachfragen der Fraktion Die Linke zum Grundwasserschutz im Atommüll-Endlager Schacht Konrad beantwortet. In ihrer Antwort (21/6123(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf die Kleine Anfrage (21/5858(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreibt sie, dass die rechnerischen Grundannahmen auf den bereits der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (gwE) zugrunde liegenden hydrogeologischen Modellansätzen beruhten. Die konkrete Anwendung zur stoffbezogenen Nachweisführung sei im Rahmen der aufsichtlich bestätigten Umsetzung weiter operationalisiert worden.
Zudem weist die Bundesregierung darauf hin, dass der Begriff „Unlöslichkeit“ in diesem Sachzusammenhang Abfallbestandteile beschreibe, die „aufgrund ihrer unter den im Sicherheitsnachweis zugrunde gelegten Randbedingungen nur in sehr geringem Umfang mobilisierbar“ seien und auch unter Anwendung der Berechnungsgrundlagen des hinsichtlich der unterstellten Grundwasser-Fließgeschwindigkeit sowie der Vernachlässigung von Abbau- und Rückhalteprozessen der transportierten Stoffe „sehr konservativen Ausbreitungsmodells“ der gwE die aktuellen Grenzwerte im oberflächennahen Grundwasser nicht überschreiten könnten.
Die Fraktion Die Linke wollte wissen, wie die Bundesregierung ihre frühere Aussage begründet, dass die Berechnungsgrundlagen identisch mit denen seien, die in der gwE verwendet wurden. Mit der „Einführung des Deklarationsschwellenwertes größer als 100 für wasserunlösliche Stoffe und der Relativierung durch die 'maximale Fracht' für wasserlösliche Stoffe“ sei es möglich, dass die in der gwE definitiv festgelegten Einlagerungshöchstmengen ohne Bilanzierung überschritten werden, so die Abgeordneten.