01.06.2026 Kultur und Medien — Antwort — hib 439/2026

Keine Instrumentalisierung des Hambacher Schlosses

Berlin: (hib/AW) Dem Vertreter der Bundesregierung im Vorstand der Stiftung Hambacher Schloss liegen keine Kenntnisse über Kooperationen, Projektvereinbarungen oder Förderbeziehungen mit der „Engagierten Jugend Neustadt e.V.“, dem „Freundeskreis Hambacher Fest 1832“, der „Friedensinitiative e. V. Neustadt an der Weinstraße“, der Bürgerinitiative „Neustadt bleibt bunt“, dem Verein „Omas gegen Rechts Neustadt/Weinstraße“, dem „Regionalen Bündnis gegen Rechts Neustadt“ und der „Weinstraßen Antifa“ vor. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5642(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5089(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit.

Die Bundesregierung stellt in der Antwort klar, dass sie in der öffentlichen Äußerung von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, man dürfe Orte wie das Hambacher Schloss „nicht der AfD überlassen“, keinen Verstoß gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht staatlicher Stellen erkennt. Die Äußerungen „beziehen sich allgemein und grundsätzlich darauf, dass die Orte der deutschen Demokratiegeschichte nicht parteipolitisch oder ideologisch instrumentalisiert werden sollten“, schreibt die Bundesregierung.