01.06.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Unterrichtung — hib 440/2026

Klimarat: Deutschland verfehlt Klimaziele bis 2030

Berlin: (hib/SAS) Deutschland wird dem Expertenrat für Klimafragen zufolge seine Klimaziele bis zum Jahr 2030 verfehlen. In seinem Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den Projektionsdaten 2026, den die Bundesregierung nun als Unterrichtung (21/6175(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt hat, kommt das unabhängige wissenschaftliche Gremium zu einem anderen Ergebnis als das Umweltbundesamt. Die dem Bundesumweltministerium nachgeordnete Behörde rechnet laut den im März veröffentlichten Treibhausgas-Projektionsdaten 2026 damit, das Klima-Budgetziel für die Jahre 2021 bis 2030 - wenn auch knapp - zu erreichen. Die vermutete Überschreitung liegt laut Expertenrat lediglich in der Größenordnung von ein bis 1,6 Prozent. Allerdings sänken die THG-Emissionen in den Projektionsdaten 2026 deutlich langsamer als die Ziele, schreiben die fünf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Daraus ergäben sich im Zeitverlauf, besonders nach 2030, „zunehmend ausgeprägte Zielverfehlungen“.

Demnach drohen das 65-Prozent-Ziel für das Jahr 2030, das 88-Prozent-Ziel für das Jahr 2040, die Ziele für den Sektor LULUCF (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) für die Jahre 2030, 2040 und 2045 sowie das Ziel der Treibhausgas-Neutralität für das Jahr 2045 und das Ziel negativer Treibhausgas-Emissionen nach dem Jahr 2050 zunehmend verfehlt zu werden. „Der aus den Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes resultierende Handlungsbedarf für die Bundesregierung hat sich aufgrund dieser höheren Zielverfehlungen gegenüber dem Vorjahr damit in der Tendenz noch erhöht“, heißt es im Bericht.

Das am 25. März vorgestellte neue Klimaschutzprogramm 2026 bewertet der Expertenrat zudem als ungenügend: Die darin vorgelegten Maßnahmen erfüllten nicht die Anforderungen, um die Klimaziele für 2030 und 2040 zu erreichen. Die Experten dringen daher auf eine rasche Überarbeitung. Andernfalls drohe auch im Jahr 2027 eine Budgetüberschreitung festgestellt zu werden. Gemäß Paragraf 8 Absatz 1 Satz 2 des Klimaschutzgesetzes ist die Bundesregierung zu Nachbesserungen verpflichtet, wenn der Expertenrat für Klimafragen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren eine Überschreitung der Ziele feststellt.

Die Experten verweisen auf Anregungen zur Ausgestaltung des Klimaschutzprogramms, die das Gremium bereits in früheren Prüfberichten sowie in seiner Stellungnahme zum Klimaschutzprogramm 2026 gegeben hat. Insbesondere die „umfassende Einbettung der Klimaschutzpolitik in eine politische Gesamtstrategie, die auch soziale Verteilungswirkungen und ökonomische Folgen bei der Programmgestaltung stärker in den Blick nimmt“, sehen die Wissenschaftler weiterhin als notwendige Voraussetzung für das Erreichen der Klimaschutzziele.