AfD will Neuregelung im Disziplinarrecht rückgängig machen
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf „zum Schutz der Bundesbeamten vor politischer Verfolgung und zur Stärkung des Rechtsschutzes gegen den Dienstherrn“ (21/4346(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, mit dem eine im Jahr 2023 vom Bundestag beschlossene Neuregelung des Disziplinarrechts rückgängig gemacht werden soll. Das geltende, am 1. April 2024 in Kraft getretene Recht eröffne die Möglichkeit, „in bestimmten politischen Konstellationen das Disziplinarrecht gegen unliebsame Beamte zu instrumentalisieren, um sie aus dem Dienst zu entfernen“, schreibt die Fraktion in der Vorlage.
Wie sie darin darlegt, sind nach Paragraf 34 des Bundesdisziplinargesetzes in der derzeit geltenden Fassung „selbst die schwersten Disziplinarmaßnahmen (Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Zurückstufung und die Aberkennung des Ruhegehaltes) durch eine Disziplinarverfügung des Dienstherrn, also durch Verwaltungsakt, möglich“. Nach altem Recht sei der Dienstherr in diesen Fällen verpflichtet gewesen, eine Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Das Verwaltungsgericht habe dann in eigener Zuständigkeit geprüft, „ob die vom Dienstherrn behauptete Pflichtverletzung vorlag und ob die vom Dienstherrn beantragte Disziplinarmaßnahme verhältnismäßig war“.
Nach geltender Rechtslage würden dagegen alle Disziplinarmaßnahmen durch Disziplinarverfügungen auf behördlicher Ebene ausgesprochen, führt die Fraktion weiter aus. Gegen die Verfügung müsse der betroffene Beamte zunächst Widerspruch einlegen und dann gegen den Widerspruchsbescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Damit werde die Reihenfolge im Disziplinarverfahren und schließlich auch die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes umgedreht.
„Vor der Änderung verblieben dem Beamten die bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entfernungsentscheidung gezahlten Bezüge“, heißt es in der Vorlage ferner. Nach dem jetzt geltenden Recht müssten Beamte, „die wegen des behördlich behaupteten Pflichtverstoßes gegen beamtenrechtliche Pflichten aus dem Beamtenverhältnis entfernt wurden, die bis zur Bestandskraft fortgezahlten Bezüge zurückerstatten“. Das Prozessrisiko und auch die Gefahr der Rückerstattung der Bezüge im Falle des Unterliegens seien „objektiv geeignet, den betroffenen Beamten von der Erhebung einer Klage abzuhalten“.
Mit dem Gesetzentwurf soll die vor April 2024 geltende Rechtslage wiederhergestellt werden. Die Entscheidung über die Disziplinarmaßnahmen Zurückstufung, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und die Aberkennung des Ruhegehaltes solle künftig wieder ausschließlich den Gerichten vorbehalten sein, schreiben die Abgeordneten. Dieser Richtervorbehalt sei zwingend wieder einzuführen, weil nur so „der Schutz der Beamten vor politisch motivierter, willkürlicher Verfolgung unter Instrumentalisierung des Disziplinarrechts“ garantiert werden könne.